Die Schutzklauseln zu Agrarimporten im Mercosur-Handelsabkommen sind so gut wie beschlossen. Mit breiter fraktionsübergreifender Mehrheit nahm das Europäische Parlament die neue Verordnung an.
Im Dezember war darüber eine Einigung zwischen Unterhändlern von Parlament und EU-Staaten erzielt worden, um den Abschluss des Freihandelsabkommens zu ermöglichen. Nun steht noch die Zustimmung des Rates aus, was aber als Formalie gilt.
Vorgesehen ist, dass rasch Gegenmaßnahmen in Gang gesetzt werden können, wenn die Einfuhren aus den Mercosur-Ländern Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay stark ansteigen oder es zu einem übermäßigen Preisverfall kommt. Auf ein Inkrafttreten des Handelsabkommens hat das keinen Einfluss.
dpa/mh