Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich darauf geeinigt, dass sie das europäische Lieferkettengesetz wieder abschwächen.
Die Vorgaben sollen nur noch für wenige große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten gelten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro. Ursprünglich sollten sich auch kleinere Unternehmen an die Regeln halten.
Ziel des Gesetzes ist es, bei den Lieferketten Menschenrechte weltweit zu stärken. Das Parlament und die EU-Mitglieder müssen noch zustimmen, das gilt aber als Formsache.
dpa/jp