Die EU hat bei der Festlegung von einheitlichen Standards für Mindestlöhne ihre Kompetenzen überschritten. Das sagt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und streicht zwei zentrale Vorschriften der EU-Mindestlohnrichtlinie.
Die EU dürfe mit ihren Richtlinien nur Arbeitsbedingungen regeln, sagt der EuGh. Die Höhe der Löhne sei nach den EU-Verträgen Angelegenheit der Mitgliedstaaten.
Das Gleiche gelte für die Vorschrift, Löhne nicht senken zu dürfen, wenn sie einer automatischen Indexierung unterliegen. Außer diesen beiden Vorschriften bleibt die EU-Mindestlohnrichtlinie bestehen.
dpa/vk