Im Rechtsstreit um die marktbeherrschende Stellung von Google bei Smartphones schließt sich die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) der Forderung nach einer Milliardenstrafe an.
Googles Einwände gegen die in erster Instanz festgelegte Strafe von über 4,1 Milliarden Euro seien unbegründet, schrieb die Generalanwältin in ihren Schlussanträgen. Die Meinung der Generalanwältin ist für die Richter nicht bindend - sie folgen ihr aber häufig.
Die EU-Kommission wirft dem Tech-Riesen vor, Herstellern von Mobilgeräten und Mobilfunkanbietern rechtswidrige Beschränkungen auferlegt zu haben. Die Brüsseler Behörde verdonnerte Google deshalb 2018 zu einer Strafe von rund 4,3 Milliarden Euro.
In erster Instanz wurde die Strafe auf rund 4,1 Milliarden Euro reduziert. Die Generalanwältin empfiehlt Richtern am EuGH, dieses Strafmaß zu bestätigen
dpa/rop