Fluggäste sollen nach dem Willen der EU-Staaten künftig erst nach vier Stunden Verspätung entschädigt werden - und nicht wie bisher nach drei Stunden.
Eine Mehrheit der EU-Verkehrsminister stimmte bei einem Treffen in Luxemburg einer entsprechenden Änderung der europäischen Fluggastrechte zu. Der Gesetzgebungsprozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen, das Europaparlament hat noch ein Wort mitzureden.
Die Vier-Stunden-Regel soll für Distanzen bis 3.500 Kilometer gelten. Für längere Flugreisen ist eine Frist von sechs Stunden vorgesehen. Dafür soll es künftig 300 beziehungsweise 500 Euro Entschädigung geben.
Bislang besteht für Fluggäste pauschal ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung, sofern die Airline diese verschuldet. Konkret gibt es 250 Euro für Flüge bis 1.500 km; 400 Euro für Flüge bis 3.500 km und 600 Euro für Langstreckenflüge mit mehr als 3.500 km.
vk/dpa