Die EU-Kommission will Rückführungen in Drittstaaten erleichtern. In Zukunft soll es ausreichen, wenn ein Asylsuchender das betreffende Land auf seiner Flucht durchquert hat, bevor er in der EU ankam. Bisher mussten Asylsuchende eine enge Verbindung zu dem Land haben, zum Beispiel durch Familienangehörige oder einen Wohnsitz.
So sollen die Asylverfahren beschleunigt und die nationalen Asylsysteme entlastet werden. Die Kommission betonte dabei, dass Grundrechte und rechtliche Garantien für die Asylsuchenden gewahrt bleiben sollen.
dpa/vk