Die Regeln für die Führerscheinvergabe in der EU werden weiter aufeinander abgestimmt.
Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten haben sich in der Nacht zum Dienstag nach langen Verhandlungen auf Kompromisse verständigt. Sie sehen vor, dass alle Mitgliedstaaten bei der Ausstellung von Führerscheinen entweder eine ärztliche Untersuchung verlangen oder ein Screening auf Grundlage einer Selbsteinschätzung vornehmen sollen.
Zudem soll bis spätestens Ende 2030 ein einheitlicher mobiler Führerschein für alle EU-Bürger verfügbar sein, der in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Die vorgeschlagene Regel, dass Führerscheine von Menschen über 70 alle fünf Jahre erneuert werden sollen, kommt hingegen vorerst nicht.
Die neuen Vorschriften müssen nun noch vom Rat der Mitgliedstaaten und vom Europaparlament formal angenommen werden.
Arimont-Forderung berücksichtigt
Zufrieden zeigte sich der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont darüber, dass eine seiner Forderungen bezüglich der Notfallfahrzeuge in das Papier aufgenommen worden sei. In Zukunft genüge ein Führerschein der Klasse B, um Notfallfahrzeuge, die bis zu fünf Tonnen wiegen, zu steuern. Bedingung sei, dass der Fahrer eine entsprechende Schulung durchlaufen habe.
Das sei eine pragmatische Lösung für die vielen Freiwilligen, die in den Feuerwehren oder im Ambulanzdienst aktiv seien, so Arimont. Bislang war für das Fahren dieser Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen ein eigener C1-Führerschein notwendig. Die Problematik sei unter anderem vom Roten Kreuz Ostbelgien an ihn herangetragen worden.
dpa/sh