Die Lütticher Anklagekammer hat die Klage eines belgischen Lobbyisten gegen die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, für unzulässig erklärt. Das berichtet die Nachrichtenagentur Belga unter Berufung auf das Nachrichtenportal L-Post.
Der Lobbyist Frédéric Baldan hatte im April 2023 bei der Staatsanwaltschaft Lüttich Strafanzeige gegen Ursula von der Leyen wegen Machtmissbrauchs, Vernichtung öffentlicher Dokumente, Interessenkonflikts und Korruption gestellt.
Er beschuldigte von der Leyen unter anderem, sich geweigert zu haben, den SMS-Verkehr zwischen ihr und Pfizer-Chef Bourla während der Verhandlungen über den Corona-Impfstoff-Megavertrag freizugeben. Bei diesem Vertrag ging es um den Kauf von 1,8 Milliarden Impfstoffen gegen Covid-19 im Wert von über 35 Milliarden Euro.
Die Anklagekammer in Lüttich hat nun entschieden, dass die Klage von Frédéric Baldan unzulässig ist, weil er kein persönliches Interesse an der Erhebung der Klage hatte.
belga/rop