Der britische Öl- und Erdgaskonzern Shell muss seinen CO2-Ausstoß doch nicht drastisch reduzieren. Ein Zivilgericht in Den Haag hob ein entsprechendes Klimaurteil der ersten Instanz auf. Das Gericht wies die Klage von Umweltschützern ab. Das Urteil gilt als Sieg für den Energiekonzern.
Noch 2021 hatten die Zivilrichter in Den Haag den Klägern recht gegeben und Shell zur umfassenden CO2-Reduzierung verpflichtet. Das waren netto 45 Prozent weniger als 2019. Und das galt auch für die indirekten Emissionen der Zulieferer und Kunden von Shell. Shell hatte zum Zeitpunkt der Klage auch einen Sitz in Den Haag.
Nun erklärten die Richter, Shell habe zwar eine Pflicht, sich für den internationalen Klimaschutz einzusetzen. Doch einen konkreten Prozentsatz bei der Senkung des CO2-Ausstoßes könne dem britischen Konzern nicht auferlegt werden. Der Hauptkläger, die Umweltorganisation Milieudefensie, wird wahrscheinlich bei der höchsten Instanz in Revision gehen.
dpa/cd