Die Ermittlungen gegen den niederländischen ESC-Kandidaten Joost Klein sind definitiv vom Tisch. Dem Musiker war vorgeworfen worden, nach seinem Auftritt beim ESC in Malmö eine bedrohliche Bewegung in Richtung einer Kamerafrau gemacht zu haben. Daraufhin hatte die schwedische Polizei gegen Klein ermittelt und er wurde von dem Musikwettbewerb ausgeschlossen.
Mitte August hatte die schwedische Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt - wegen Mangels an Beweisen. Die betroffene Kamerafrau wird gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft keinen Einspruch einlegen. Damit ist das Verfahren beendet.
belga/vrt/est