Im französischen Lille hat das zuständige Verwaltungsgericht eine Klage des verurteilen Terroristen Salah Abdeslam abgewiesen. Abdeslam hatte sich über seine Haftbedingungen beschwert. Er sitzt derzeit in einem nordfranzösischen Gefängnis in Einzelhaft.
Diese Maßnahme sei ungerechtfertigt, sagte der Rechtsbeistand von Abdeslam, der in diesem Zusammenhang von einer Missachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention sprach. Für den zuständigen Richter hätten die Kläger aber keine schlüssigen Argumente vorgebracht, die die aktuellen Haftbedingungen in Zweifel ziehen könnten.
Salah Abdeslam wurde in Frankreich wegen seiner Beteiligung an den Pariser Anschlägen vom 13. November 2015 zu lebenslanger Haft verurteilt. Auch in Belgien wurde er unter anderem im Zusammenhang mit den Brüsseler Anschlägen vom 22. März 2016 wegen Mittäterschaft verurteilt.
belga/rop