In Großbritannien dürfen Gefangene, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, nicht mehr heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen.
Damit solle verhindert werden, dass die verurteilten Verbrecher die wichtigsten Ereignisse eines Lebens genießen, während sie diese ihren Opfern vorenthalten hätten, sagte die britische Justizministerin Shabana Mahmood. Und zugleich wolle man auf diese Weise den Opferfamilien das Trauma ersparen, dass die Gefangenen heiraten.
Bisher konnten Verurteilte, die in Großbritannien eine lebenslange Haftstrafe absitzen, die Erlaubnis zur Eheschließung hinter Gittern beantragen. Die Gefängnisleitung konnte das nur aus Sicherheitsgründen ablehnen. Fortan will das britische Justizministerium Eheschließungen im Gefängnis nur in Ausnahmefällen genehmigen.
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