Das russische Parlament, die Staatsduma, hat die Grundlage für ein Verbot von allen ausländischen Organisationen im Land gelegt. Das Parlament verabschiedete ein entsprechendes Gesetz.
Es sieht vor, auch Organisationen, die direkt von fremden Staaten gegründet wurden, als "unerwünscht" einstufen und damit verbieten zu können. Davon könnten theoretisch auch staatliche Kultureinrichtungen eines ausländischen Staats betroffen sein, die in Russland tätig sind.
Außerdem können Mitarbeiter einer solchen "unerwünschten Organisation" bestraft werden - mit einer Geldstrafe von bis zu umgerechnet 5.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren Haft. Die Führung einer solchen Organisation kann sogar mit bis zu sechs Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Zum Inkrafttreten des Gesetzes muss es noch von der zweiten Kammer des Parlaments, dem Föderationsrat, angenommen und von Kremlchef Wladimir Putin unterschrieben werden. Das gilt allerdings als Formsache.
dpa/est