Nach einer vorläufigen Einschätzung der EU-Kommission verstößt US-Unternehmer Elon Musk mit seiner Online-Plattform X gegen EU-Recht. Damit droht der Firma eine hohe Strafzahlung, teilte die Kommission mit.
Die Gestaltung des sozialen Netzwerks X, das früher noch Twitter hieß, kann Nutzer laut Kommission in die Irre führen. Konkret geht es um die Verifizierung von Nutzerkonten. Bei Twitter wurden die weiß-blauen Häkchen-Symbole zur Verifizierung früher nach einer Prüfung durch das Unternehmen an Prominente, Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vergeben. Das ist auch die gängige Praxis bei anderen Online-Diensten. Musk führte hingegen ein, dass alle zahlenden Abo-Kunden Häkchen bekommen, die so aussehen wie früher.
Vor allem unmittelbar nach der Umstellung gab es mehrfach Ärger, weil falsche Accounts von Unternehmen und Prominenten plötzlich echt wirkten. Laut EU-Kommission gibt es Hinweise darauf, dass böswillige Akteure solche vermeintlich verifizierten Konten auf X missbrauchen, um andere Nutzer zu täuschen.
Auch in puncto Transparenz verstoße X gegen das Gesetz, heißt es von der EU-Kommission. Sollte sich die vorläufige Auffassung bestätigen, kann die Kommission eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Gegen die Entscheidung könnte dann gerichtlich vorgegangen werden.
Das neue EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) verpflichtet Online-Plattformen zur Einhaltung deutlich strengerer Regeln. Auch gegen andere große Online-Plattformen laufen Untersuchungen auf Grundlage des DSA.
X steht auch schon länger in der Kritik, nicht entschieden genug gegen Falschinformationen und Hassrede auf der Plattform vorzugehen.
dpa/fk