Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen Menschenrechtsverletzungen auf der Krim verurteilt. Die Richter haben damit einer Klage der Ukraine stattgegeben.
Die Auswirkungen der Entscheidung dürften allerdings begrenzt sein, denn Russland erkennt die Urteile des Gerichtshofs nicht an.
Im Jahr 2014 hat Russland die ukrainische Krim völkerrechtswidrig annektiert und hält sie seitdem besetzt. Bei der Entscheidung ging es nicht um die Annexion selbst, sondern um das Verhalten russischer Truppen im Anschluss.
Die Ukraine beklagte unter anderem Verschleppungen, unrechtmäßige Inhaftierungen, Misshandlungen sowie die Unterdrückung der ukrainischen Medien und der ukrainischen Sprache in Schulen. Außerdem seien pro-ukrainische Aktivisten in der gesamten Ukraine und in Russland verfolgt worden.
Die Richter folgten dem größtenteils. Sie haben einstimmig festgestellt, dass Russland auf der Krim unter anderem gegen das Recht auf Leben, gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und gegen die Meinungsfreiheit verstoßen hat. Es gebe genügend Beweise, dass dahinter ein Muster stecke und die Vorfälle auf der Krim von den russischen Behörden geduldet worden seien.
Russland wurde wegen seines seit Februar 2022 andauernden Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen. Damit ist es auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Dieser kann aber weiterhin über Vorfälle entscheiden, die bis zu sechs Monate nach dem Ausschluss geschehen sind. Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU.
dpa/fk