Der Spitzenkandidat des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) für die Europawahl muss nicht in die ARD-Sendung "Wahlarena 2024 Europa" eingeladen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit einen Eilantrag der Partei BSW abgelehnt.
Zu der Sendung sind Vertreter von SPD, CDU-CSU, Grünen, FDP, AfD und der Linken eingeladen. Der federführende WDR erklärt dies den Angaben zufolge damit, dass diese Parteien bereits im aktuellen Europarlament mit einer nennenswerten Anzahl von Abgeordneten vertreten seien und "über eine gewisse Relevanz" aufgrund ihrer bisherigen Erfolge verfügten.
Das BSW argumentierte, es werde durch den Ausschluss in seinem Recht auf Chancengleichheit verletzt, wenn es nicht eingeladen werde. Das Gericht vertrat dagegen die Meinung, dass der WDR das Recht habe, die Teilnehmer an einer redaktionell gestalteten Fernsehdiskussion nach eigenem Ermessen selbst auszusuchen. Der Sender biete dem BSW in anderen Sendungen ausreichend Gelegenheit, die Wähler zu erreichen. Aussagekräftige Wahlergebnisse könne das BSW bislang zudem noch nicht vorweisen.
dpa/sp