In Österreich sind nach dem Unfalltod einer Skifahrerin auf einer eisigen Piste drei Mitarbeiter eines Seilbahnunternehmens vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung freigesprochen worden.
Bei dem Prozess am Landgericht Innsbruck saßen der Geschäftsführer und zwei Pistenraupenfahrer auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, trotz der extrem eisigen Verhältnisse nicht für die Sperre der Piste gesorgt zu haben.
Man könne nicht von einer Sorgfaltsverletzung der Mitarbeiter ausgehen, sagte der Richter am Dienstagabend in seiner Urteilsbegründung. Man müsse auch die außergewöhnlich schwierigen Wetterverhältnisse vor einem Jahr berücksichtigen, fügte er hinzu.
dpa/sh