Wer auf den Straßen in Österreich extrem rast, riskiert ab 1. März den Verlust seines Fahrzeugs.
Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 Stundenkilometern im Ortsgebiet und 90 Stundenkilometern außerorts das Auto beschlagnahmt und versteigert werden kann.
Gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und endgültige Abnahme schon bei einer geringeren Überschreitung der Geschwindigkeit möglich.
Österreich folgt mit der Maßnahme Ländern wie Italien und der Schweiz.
dpa/sh