Wer über eine Online-Plattform etwa als Taxifahrer oder Essenslieferant arbeitet, soll in der EU mehr Rechte bekommen.
Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich am Donnerstag darauf, dass Betroffene besser gegen Scheinselbstständigkeit geschützt werden sollen.
Gibt es Hinweise, dass die Plattformen die Mitarbeiter kontrollieren, dann gelten sie als Beschäftigte und nicht als Selbstständige.
Die Beweispflicht liegt bei den Plattformen. Das heißt, sie müssten beweisen, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht. Beschäftigte sind bei Krankheit und Arbeitslosigkeit besser abgesichert.
dpa/vk