Der Internationale Gerichtshof hat eine Klage der Ukraine von 2017 gegen Russland wegen finanzieller Unterstützung der prorussischen Rebellen in der Ostukraine zum größten Teil abgewiesen.
Das höchste Gericht der Vereinten Nationen wies in seinem Urteil in Den Haag zugleich auch die Klage wegen vermeintlicher Diskriminierung von Ukrainern und Tataren auf der Krim weitgehend ab.
Die von der Ukraine erhobenen Vorwürfe seien in beiden Fällen nicht ausreichend belegt, erklärte der Gerichtshof. Die UN-Richter erklärten aber, dass Moskau gegen eine rechtlich bindende Anordnung von 2017 verstoßen habe.
Damals hatte das Gericht beiden Parteien auferlegt, alles zu tun, um den Konflikt nicht zu verschlimmern. 2022 hatte Russland dann aber die Ukraine überfallen.
dpa/dop