In der EU soll der Kampf gegen den Menschenhandel deutlich effektiver werden. Vertreter der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments verständigten sich darauf, eine bereits existierende Richtlinie zur Strafverfolgung zu ergänzen.
Die geplanten Änderungen sehen nach Angaben der belgischen EU-Ratspräsidentschaft unter anderem vor, dass Menschen bestraft werden können, die bewusst Dienste von Menschenhandel-Opfern in Anspruch nehmen. Das könnten zum Beispiel sexuelle Handlungen, aber auch klassische Arbeitsleistungen sein.
Die neuen Regeln sollen EU-weit gelten.
dpa/cd