Größere Händler dürfen unverkaufte Kleidung in der EU künftig nicht mehr vernichten. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich zudem darauf verständigt, dass die EU-Kommission das Verbot auf weitere Produkte ausweiten kann.
Für kleine Unternehmen gibt es Ausnahmen, für mittlere Unternehmen eine Übergangsfrist von sechs Jahren. Grundsätzlich soll das Verbot zwei Jahre, nachdem die Verordnung in Kraft getreten ist, angewendet werden. Parlament und EU-Staaten müssen der Einigung noch offiziell zustimmen.
Hintergrund des Verbots ist ein Vorschlag der EU-Kommission zur sogenannten Ökodesign-Verordnung. Damit sollen Produkte länger halten, sich leichter wiederverwenden, reparieren und recyceln lassen und weniger Ressourcen wie Energie und Wasser verbrauchen.
dpa/sh