Österreich will Wiedergutmachung für die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen leisten.
Personen, die in der Vergangenheit wegen mittlerweile aufgehobener Paragrafen ins Visier der Justiz geraten waren, sollen rehabilitiert und entschädigt werden.
Bis zu einer Strafrechtsreform im Jahr 1971 waren gleichgeschlechtliche Handlungen in Österreich generell verboten. Auch danach blieben noch einige Strafbestimmungen in Kraft.
Erst 2002 wurde der letzte dieser Paragrafen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Insgesamt stehen 33 Millionen Euro für geschätzt 11.000 betroffene Personen zur Verfügung.
dpa/mh