Das Oberste Verwaltungsgericht in Rom hat den Tötungsbefehl für eine Bärin aus dem Trentino in Norditalien gestoppt.
Die Bärin hatte Anfang April einen Jogger im Wald angegriffen und getötet. Die Provinzregierung erließ daraufhin einen Tötungsbefehl.
Nach Ansicht des Obersten Verwaltungsgerichts ist der Befehl "unverhältnismäßig und nicht vereinbar" mit nationalen und überstaatlichen Rechtsvorschriften.
dpa/est