Polizei und Justizbehörden können künftig bei der Verfolgung von Straftaten leichter grenzüberschreitend Zugang zu elektronischen Beweismitteln wie E-Mails oder SMS bekommen.
Die EU-Länder verabschiedeten jetzt in Brüssel ein entsprechendes Gesetz. Nach den neuen Regeln können Justizbehörden elektronische Beweismittel direkt von Telekommunikations- oder Social-Media-Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Staat anfordern. Diese müssen dann innerhalb von zehn Tagen beziehungsweise im Notfall sogar innerhalb von acht Stunden antworten.
Bisher war es ein komplizierter Prozess, bei Dienstleistern in einem anderen EU-Land an elektronische Beweise zu kommen.
dpa/mh