"Emmentaler"-Käse muss nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht zwingend aus der Schweiz kommen. Das Gericht wies eine entsprechende Klage der Schweizer Branchenorganisation Emmentaler Switzerland ab.
Diese wollte die Bezeichnung "Emmentaler" als Marke in der EU schützen lassen, mit dem Ziel, dass nur Schweizer Emmentaler so bezeichnet werden darf. Bei einem Käse, der nicht aus der Schweiz stammt, müsste dann die Herkunftsregion genannt werden, beispielsweise also Allgäuer Emmentaler. Dafür klagte die Organisation gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Die Richter lehnten das nun ab. Emmentaler beschreibe eine Käsesorte und nicht die geografische Herkunft. Daher könne der Begriff nicht als Marke geschützt werden.
dpa/sh