Das Gericht der Europäischen Union hält die Genehmigung deutscher Staatshilfen für die Lufthansa durch die EU-Kommission zum Großteil für nicht rechtmäßig. Das geht aus einem am Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil hervor.
Zur Begründung hieß es unter anderem, der EU-Kommission seien bei der Beurteilung Fehler unterlaufen. So habe die Brüsseler Behörde fälschlicherweise angenommen, dass sich die Lufthansa die nötigen Finanzmittel nicht auf den Märkten hätte beschaffen können.
Die Reisebeschränkungen in der Pandemie hatten die Fluglinie mit ihren 138.000 Beschäftigten nahezu zum Erliegen gebracht. Deswegen hatte die deutsche Bundesregierung die Lufthansa im Frühjahr 2020 mit neun Milliarden Euro unterstützt, später billigte die Kommission Hilfen im Umfang von sechs Milliarden Euro aus diesem Paket.
Dagegen reichten Ryanair und Condor Klage ein. Die Lufhansa zahlte die Hilfen inzwischen zurück.
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