Wegen der anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen im Iran haben die Außenminister der EU-Staaten ein viertes Sanktionspaket beschlossen.
Es trifft insgesamt 37 Personen und Organisationen, die für die brutale Unterdrückung von Protesten verantwortlich gemacht werden. Die Strafmaßnahmen sehen vor, in der EU vorhandene Vermögenswerte einzufrieren und Einreiseverbote zu erlassen.
Die Europäische Union wird die einflussreichen Revolutionsgarden im Iran vorerst nicht als Terrororganisation auflisten. Das könne erst dann geschehen, wenn ein Gericht in einem EU-Mitgliedsland sie für Terrorakte verurteilt habe, erklärte der Außenbeauftragte Borrell beim Außenministertreffen in Brüssel.
dlf/dpa/mh