Pauschalreisende können unter bestimmten Umständen Geld zurückverlangen, wenn sie wegen Corona-Maßnahmen Einschränkungen bei ihrer Reise hinnehmen mussten. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg entschieden.
Geklagt hatten deutsche Urlauber, die 2020 auf den Kanarischen Inseln mit Betretungsverboten für Strände und einer Ausgangssperre konfrontiert waren. Eine Minderung des Preises lehnte der Veranstalter ab, weil er nicht für ein solches "allgemeines Lebensrisiko" einstehen müsse.
EU-Gesetzen zufolge haben Urlauber einen Anspruch darauf, dass der Preis reduziert wird, wenn eine Pauschalreise nicht vertragsgemäß erfüllt wird. Die Richter am EuGH entschieden nun, dass die Reiseveranstalter haften müssen, unabhängig davon, ob ihnen die Probleme zugerechnet werden können oder nicht.
dlf/dpa/dop