Ein vierter Angeklagter wurde freigesprochen. Das Gericht verkündete das Urteil am Donnerstag in Abwesenheit der Angeklagten.
Nach Auffassung der Richter wurde das Flugzeug mit einer russischen Luftabwehrrakete vom Typ Buk abgeschossen. Abgefeuert wurde die Rakete von einem von Separatisten kontrollierten Gebiet aus.
Das Luftabwehrgeschütz war demnach von einer russischen Militärbasis in die Ukraine geschafft und nach dem Abschuss zurückgebracht worden. Das Gericht stellte auch fest, dass ab Mai 2014 die Konfliktregion im Osten der Ukraine und die Rebellen faktisch unter russischer Kontrolle standen. Russland hatte bisher jegliche Verantwortung zurück gewiesen.
Die Boeing der Malaysia Airlines war am 17. Juli 2014 auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur über der Ostukraine abgeschossen worden. Alle 298 Menschen an Bord wurden getötet. Da die meisten aus den Niederlanden kamen, findet dort auch der Prozess statt.
dpa/vk