Nach endgültigen Entscheidungen der EU-Staaten wird die Gesundheitsbehörde ECDC gestärkt und die Zusammenarbeit über Landesgrenzen ausgebaut. Die EU-Kommission wird erstmals dazu in der Lage sein, einen EU-weiten Gesundheitsnotstand auszurufen und damit ein koordiniertes Vorgehen etwa beim Kauf und der Lagerung von wichtigen Gütern auszulösen. Zudem können Produktionskapazitäten kurzfristig hochgefahren werden.
Mit den Beschlüssen bekommt die EU neue Hebel, Gesundheitskrisen zu managen, die mehrere EU-Staaten oder die ganze Gemeinschaft treffen. Bis zur Corona-Pandemie hatte Brüssel in Gesundheitsfragen kaum etwas zu sagen.
dpa/okr