Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung und beruft sich auf den Entwurf eines EU-Gesetzes, der dem Blatt vorliegt. So würden die Konzerne einen Beitrag leisten, um die Folgen der Energiekrise für Haushalte und Unternehmen abzufedern. Diese Solidaritätsabgabe soll eine Mindestabgabe sein. Die Mitgliedstaaten könnten also auch mehr als ein Drittel abschöpfen.
Die Abgabe würde dem Entwurf nach nur einmal erhoben werden. Sollte sich die Situation an den Energiemärkten nicht ändern, sieht die Kommission jedoch die Option vor, auch 2023 eine Solidaritätsabgabe zu erheben.
faz/okr