Endgültig vom Tisch ist der Auslieferungsantrag damit allerdings noch nicht. Das haben auch seine Anwälte erklärt, aber zunächst mal ist es eine gute Meldung für ihren Mandanten, denn die Aussetzung verschafft den Anwälten zunächst mal Zeit. Es steht einiges auf dem Spiel für Kevin D.: In den USA drohen ihm bis zu 22 Jahre Haft, in Belgien maximal sieben.
2017 mit gerade mal 23 Jahren schaffte es Kevin D. von seinem Computer zu Hause aus, das Sicherheitssystem von American Airlines zu knacken. Das ging damals auch groß durch die Presse, dass ein junger Typ aus Mechelen so ein großes Unternehmen gehackt hat. Immerhin hatte er schon eine Vorgeschichte: 2020 wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt, weil ihm das Gleiche schon mit Brussels Airlines gelungen war. Seinen ersten Coup als Hacker schaffte er bereits im zarten Alter von zwölf Jahren. Damals knackte er das Computersystem vom Utopia-Cinema und manipulierte es so, dass der Saal scheinbar ausverkauft war - damit bekam er eine Gratis-Kinovorführung im leeren Kinosaal, nur für sich und einen Freund.
Das klingt weniger nach krimineller Energie, als vielmehr mehr nach dummen Späßen und vielleicht etwas Geltungsdrang. Bei American Airlines hat er sich zehn Businessclass-Tickets ergaunert. Darüber hinaus verschaffte er sich Zugriff auf Personaldaten und Dokumente über Unternehmensinterna. Gesamtschaden laut der Airline: etwa 200.000 Dollar
Das FBI ist Kevin D. auf die Spur gekommen und es hat auch gleich einen Auslieferungsantrag an Belgien gestellt. Aber Belgien liefert keine Landsleute aus, sodass die Sache im Sande verlief. Kevin D. und seine Familie wurden über den Auslieferungsantrag allerdings nicht informiert - mit fatalen Folgen für die ganze Familie, denn der Antrag galt weiterhin für das Ausland.
Bei einem Italienbesuch im vergangenen Herbst wurde Kevin D. festgenommen. Seitdem sitzt er im Schreckensknast San Vittore bei Mailand. Die Haftbedingungen sollen die härtesten in ganz Italien sein. Seine Eltern haben ihn während der ganzen Zeit genau einmal besuchen können, im Juni, und sie waren entsetzt, als sie ihren abgemagerten Sohn wiedergesehen haben. Der Vater hat sich von dem Schock offenbar nicht mehr erholt und starb kurz darauf an einem Herzinfarkt.
Wie geht es jetzt weiter für Kevin D.? Die Aussetzung der Auslieferung ist erst mal bis zum 13. September befristet. Kevin D.s Anwälte setzen alles daran, ihn nach Belgien zurückzuholen. Immerhin haben sie erreichen können, dass sein Fall am Mittwoch vor dem Strafgericht in Mechelen verhandelt wird, ohne dass er dabei sein kann. Die Anwälte hoffen offenbar, dass ihr Mandant in Abwesenheit verurteilt wird und dass sich mit der Verurteilung sowohl Italiener als auch Amerikaner zufrieden geben werden, getreu dem Rechtsgrundsatz, dass niemand wegen derselben Tat zwei Mal belangt werden kann.
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