Ausgestellte Aufenthaltsgenehmigungen würden nur noch in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich sein, so Regierungschef Karins. Innenminister Eklons schlug zudem vor, unbefristete Aufenthaltserlaubnisse etwa für Familienangehörige erst nach einem erfolgreich bestandenen Lettisch-Sprachtest zu erteilen. Endgültige Entscheidungen über die neuen Regelungen sollen von der Regierung in Kürze getroffen werden.
Lettland hatte als Reaktion auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine die Vergabe von Aufenthaltsgenehmigungen an Russen und Belarussen ausgesetzt - und zudem fast 1.000 Aufenthaltsgenehmigungen widerrufen.
dpa/cd