Kurz nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine hatte die EU die russischen Staatsmedien RT und Sputnik verboten. Der Kreml in Moskau nutze diese Kanäle zur Verbreitung von Desinformation und Propaganda, so die Begründung.
RT France forderte die Aufhebung dieses Verbots. Das Gericht wies am Mittwoch die Klage zurück. RT France habe die russische Aggressionspolitik aktiv unterstützt und Informationen verbreitet, die eine erhebliche Bedrohung der öffentlichen Ordnung der EU darstellen könnten.
belga/vk