Bis Ende Mai 2023 dürfen beide Länder zusammen Zuschüsse im Wert von knapp 8,5 Milliarden Euro an Stromerzeuger auszahlen.
Die Zahlungen werden auf der Grundlage der Preisdifferenz zwischen dem Marktpreis für Erdgas und einer Obergrenze von durchschnittlich 48,8 Euro pro Megawattstunde berechnet. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme mit den EU-Regeln für Staatshilfe im Einklang steht.
Im März war auf einem EU-Gipfel lange und hart um das Thema gerungen worden.
dpa/sh