Die Staatsanwaltschaft konnte nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, dass der Zweck der Gruppierung auf die Begehung von Straftaten gerichtet war, daher wurden die Ermittlungen im Frühjahr eingestellt.
Sicherheitsbehörden hatten bei den Ermittlungen im Januar 2019 zwölf Wohnungen in verschiedenen Bundesländern durchsucht, darunter auch Nordrhein-Westfalen. Gegen 23 Beschuldigte dauern die Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz an. Gegen sie wird zudem weiter wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt.
dpa/sh