Nach dem Senat beschloss auch das Repräsentantenhaus einen entsprechenden Gesetzentwurf. Der Präsident wird zeitlich befristet bis 2023 ermächtigt, den osteuropäischen Ländern, die vom russischen Angriffskrieg betroffen sind, militärische Ausrüstung zu leihen oder zu verpachten.
Bestimmte formale Anforderungen bei dem Prozedere sollen dabei ausgesetzt werden.
dpa/cd