In fast allen Bundesländern ist mit der allgemeinen Maskenpflicht und anderen strengen Corona-Maßnahmen seit Sonntag Schluss. Nur Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern wenden die von der Bundesregierung vorgeschlagene Hotspot-Regelung an.
Bestehen bleiben die Maskenpflichten in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Gesundheitswesen. Unabhängig von staatlichen Regeln können Firmen, Geschäfte und andere Einrichtungen nach Hausrecht aber weiter Vorgaben wie Maskenpflichten beibehalten.
Das weitgehende Ende der Maßnahmen zur Corona-Eindämmung hatte die Ampel-Koalition gegen Proteste unter anderem aus den Ländern durchgesetzt. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass keine bundesweite Überlastung des Gesundheitswesens bestehe und im Notfall regional weiter schärfere Regeln erlassen werden können.
dpa/est