So sollen in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise die Maskenpflicht in Innenbereichen und Testvorgaben für Ungeimpfte in der Gastronomie bis zum 27. April fortdauern. Mecklenburg-Vorpommern hat die deutschlandweit höchste Sieben-Tage-Inzidenz. Auch Hamburg will die Maskenpflicht in Innenräumen über den 2. April hinaus fortsetzen.
Die Bundesregierung hatte das Infektionsschutzgesetz angepasst, sodass ab dem 2. April die meisten Corona-Schutzmaßnahmen wegfallen können. Den Ländern ist es aber frei, bei Bedarf die Schutzmaßnahmen weiterzuführen.
dpa/dop