Ab Sonntag gilt dann nur noch ein Basisschutz, etwa eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Weitergehende Regelungen können die Landesparlamente für besonders stark betroffene Regionen erlassen.
Übergangsweise wollen mehrere Länder die bisherigen Regeln noch bis zum 2. April in Kraft lassen. In Nordrhein-Westfalen fällt beispielsweise ab dem 4. April die Maskenpflicht in den Schulen.
dpa/dop