Khan will nun Kontakt aufnehmen zu allen beteiligten Parteien. Er rief außerdem alle Beteiligten auf, sich an die Regeln des internationalen Völkerrechts zu halten. "Keiner im Ukraine-Konflikt hat eine Lizenz, Kriegsverbrechen im Rahmen der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes zu begehen", erklärte der Chefankläger.
Bereits zu Beginn der Woche hatte der Ankläger Ermittlungen angekündigt. Er werde dazu eine richterliche Verfügung beantragen. Da nun aber 39 Vertragsstaaten, dazu zählt auch Belgien, den Fall offiziell an seine Behörde übertragen hätten, werde er die Ermittlungen sofort einleiten.
Die Anklage ermittelt nun zu möglichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die seit November 2013 auf dem Gebiet der Ukraine begangen wurden. Dazu gehören auch die blutige Niederschlagung von proeuropäischen Protesten 2013-2014, die Besetzung der Krim, Kämpfe in der Ostukraine, aber auch mögliche Verbrechen seit der Invasion Russlands.
Russland erkennt das Gericht nicht an. Die Ukraine ist zwar ebenfalls kein Vertragsstaat, hat aber die Zuständigkeit des Gerichts zu möglichen Verbrechen auf seinem Grundgebiet seit 2013 in einer Erklärung anerkannt.
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dpa/km