Die EU-Länder könnten dann gegen Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, Geldbußen verhängen. Opfer von Verstößen gegen Arbeitsrechte und Umweltauflagen könnten laut geplantem Gesetz vor den nationalen Gerichten klagen.
Betroffen wären EU-Firmen, die weltweit einen Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro erwirtschaften und mehr als 500 Mitarbeiter haben.
Strengere Regeln gibt es für Unternehmen, die in Sektoren arbeiten, bei denen das Risiko von Ausbeutung und Umweltzerstörung höher ist - etwa Textilindustrie, Bergbau oder Landwirtschaft.
Nach Angaben der EU-Kommission sind rund 13.000 EU-Firmen und 4.000 Firmen aus Drittstaaten betroffen.
dpa/vk