Das Verfassungsgericht in Rom urteilte, dass die Bürger nicht über einen entsprechenden Antrag abstimmen dürften.
Der Gerichtspräsident erklärte, dass es bei dem Referendum nicht nur um Cannabis gegangen wäre, sondern auch um andere Drogen wie etwa Kokain.
Wäre die Volksbefragung erfolgreich gewesen, hätte das internationale Pflichten Italiens im Kampf gegen die Drogenkriminalität verletzt, so das Gericht.
dpa/jp