Damit darf die EU-Kommission Strafverfahren gegen Länder einleiten, die gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Diesen können beispielsweise Mittel aus dem EU-Haushalt gekürzt werden.
Der EU-Rechtsstaatsmechanismus ist eigentlich schon seit einem Jahr in Kraft. Polen und Ungarn hatten aber gegen die Verordnung vor dem EuGH geklagt. Die EU-Kommission wollte bis zum Urteil warten, ehe sie den Mechanismus auslöst.
dpa/jp