Am Mittwoch tritt ein Gesetz in Kraft, das Importe, Exporte und EU-internen Handel mit dem sogenannten weißen Gold stark einschränkt. Die EU-Kommission hatte die Maßnahmen im Dezember angenommen, sie wurden daraufhin im offiziellen Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Das Gesetzespaket sieht einige wenige Ausnahmen vor. So darf etwa rohes Elfenbein für Reparaturen antiker Artefakte gehandelt werden. Verarbeitetes Elfenbein darf nur noch gehandelt werden, wenn die Objekte älter als von 1947 sind und ein entsprechendes Zertifikat besitzen. Für Musikinstrumente gilt das Jahr 1975 als Grenze.
dpa/jp