Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz am Donnerstag. Auf der Anklagebank saß ein ehemaliger Vernehmungschef in einem syrischen Geheimdienst-Gefängnis. Er war dort für die Folter von mindestens 4.000 Menschen verantwortlich. Der Angeklagte hatte sich selbst als unschuldig bezeichnet, seine Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Der im April 2020 begonnene Prozess ist somit zu Ende gegangen. Das Verfahren mit mehr als 80 Zeugen sowie mit einer Reihe von Folteropfern als Nebenkläger hatte international Aufsehen erregt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa/cd