Investitionen in neue Atomkraftwerke sollen demnach dann als grün klassifiziert werden können, wenn die Anlagen neusten technischen Standards entsprechen und wenn ein konkreter Plan für den Betrieb einer Entsorgungsanlage für hoch radioaktive Abfälle ab spätestens 2050 vorgelegt wird.
Investitionen in neue Gaskraftwerke sollen übergangsweise unter strengen Voraussetzungen ebenfalls als grün eingestuft werden können. Eine relevante Rolle soll dabei die Menge der ausgestoßenen Treibhausgase spielen.
Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zum 12. Januar Zeit, auf den Entwurf zu reagieren. Eine Umsetzung kann nur verhindert werden, wenn sich eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten dagegen ausspricht.
dpa/sh