Damit wurde der Verfassungsbeschwerde mehrerer Menschen mit Behinderung stattgegeben. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts sind Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen und Beeinträchtigungen in der Corona-Pandemie besonders gefährdet. Wenn es auf den Intensivstationen nicht genügend Betten und Beatmungsgeräte gebe, bestehe die Gefahr, dass sie nicht behandelt werden.
Deshalb müsse der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, damit Menschen mit Behinderungen besser geschützt werden. Die Bundesregierung kündigte an, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag rasch auszuarbeiten.
dlf/dpa/dop
Selbst wenn der deutsche Gesetzgeber die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts respektiert und eine verfassungskonforme Regelung beschließt, wird es im worst case zu Konfliktsituationen kommen. Dann kriegt nicht jeder eine Behandlung, der eine braucht. Also sollte der Gesetzgeber stets für genügend Behandlungsmöglichkeiten sorgen, damit so eine Situation nie eintritt. Daher sollte sich Gesundheitspolitik am Bedarf orientieren und nicht an irgendwelchen Renditeüberlegungen.
"Am Bedarf orientieren"?
Schön und gut, aber wie definiert man den Bedarf?
Wenn in normalen Zeiten statistisch gesehen 10 Intensivbetten in einer Klinik den Bedarf decken, sollen dann jederzeit Tag und Nacht weitere 10 vorgehalten werden, zusammen mit dem dafür benötigten Personal... und den dazugehörigen Kosten?
Wären die Beitragszahler bereit, für eine solche Vorsorgepolitik sehr viel tiefer in die Tasche zu greifen?
Corona war bis jetzt ein absoluter Ausnahmefall.
Würde er, wie auch die Folgen des Klimawandels, in Zukunft zur Regel werden, dann könnten wir sicher nicht umhin, die Kriterien anzupassen.
Wir sollten dann aber auch für einen GAU in Tihange alle entsprechenden Vorkehrungen treffen, koste es, was es wolle...
Und auch für alle potenziellen Überflutungsgebiete, und..., und...
Ist ja auch kein Problem, da wir dabei aus dem Vollen schöpfen können, ohne "irgendwelche Renditeüberlegungen".
Schon vor Corona war jedes dritte Hospital in den roten Zahlen. Eigentlich müsste die Finanzierung ... durch die Sozialbeiträge ... kräftig erhöht werden.
Guten Abend Herr Schleck.
Der Bedarf ergibt sich aus der Erfahrung.Wenn im Normalfall 10 Betten ausreichend sind, dann braucht man nicht ständig 20 Betten bereit halten.Allerdings sollte man eine Normalfallreserve bereit halten für den Katastrophenfall.Ähnlich einer Armeereserve im Kalten Krieg.Damals kamen auf einen aktiven Soldaten auch eine gewisse Anzahl Reservisten für den Kriegsfall.
Die Idee einer Reserve ist gänzlich verloren gegangen in den letzten 30 Jahren.In vielen Bereichen.Im neoliberalen Denken sind Reserven nur unnötige Kosten.
"Der Bedarf ergibt sich aus der Erfahrung."
Welche Erfahrung hatten wir denn bis jetzt mit einer solchen Pandemie?
Eine Reservistentruppe im Gesundheitswesen?
Gut ausgebildetete Krankenschwestern, Notärzte, Chirurgen, Intensivmediziner, die in normalen Zeiten nicht gebraucht werden, könnten als Verkäuferin, Büroangestellte, als Altenpflegerin oder Hausarzt arbeiten, um dann im Katastrophenfall sozusagen den Mobilmachungsbefehl zu bekommen und einzurücken, nachdem sie vielleicht jahrelang keinen Kontakt mit diesem Berufsfeld hatten?
Völlig wirklichkeitsfremd..
Auch ein Krankenhaus ist ein Unternehmen und muss sich am "normalen" Bedarf ausrichten, wobei selbstverständlich eine gewisse Marge vorhanden sein muss. Nur kann die nicht den dauernd der GAU sein.
Nehmen wir an, zwei Reisebusse kollidieren. Es gibt Dutzende Schwerverletzte. Kein Krankenhaus wird die alle aufzunehmen können. Sie werden dann auf mehrere Kliniken verteilt. So funktioniert das bei einem punktuellen Ereignis.
Eine Pandemie beansprucht aber das gesamte Krankenhauswesen bis an seine Grenzen.
Es geht nicht um "Rendite". Siehe die defizitäre Situation vieler Krankenhäuser.
Das sind keine Goldgruben.