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Von der Leyen zu polnischem Urteil: Werden alle Befugnisse nutzen

08.10.202114:10
  • Europäische Union
  • Polen
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (Bild: François Walschaerts/POOL/AFP)
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (Archivbild: François Walschaerts/Pool/AFP)

Nach dem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts hat EU-Kommissionpräsidentin von der Leyen klargestellt, dass sich Mitgliedsstaaten an EU-Recht halten müssen.

Die EU werde alles tun, um das durchzusetzen, sagte sie in Brüssel. Sie sei zutiefst besorgt, so von der Leyen, und habe die EU-Dienste angewiesen, das Urteil gründlich und zügig zu analysieren. Auf dieser Grundlage werde man über nächste Schritte entscheiden.

Von der Leyen betonte, dass den EU-Verträgen zufolge alle Urteile des Europäischen Gerichtshofs für die Behörden und Gerichte der Mitgliedstaaten bindend seien. "EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich verfassungsrechtlicher Bestimmungen." Dazu hätten sich alle EU-Staaten als Mitglied der EU verpflichtet.

Unterdessen wies der polnische Regierungschef Morawiecki Forderungen nach einem EU-Austritt seines Landes zurück. Polens Platz sei in der europäischen Familie der Nationen und werde es auch bleiben, erklärte Morawiecki auf Facebook.

Das Verfassungsgericht in Polen hatte am Donnerstag entschieden, dass bestimmte Elemente des EU-Rechts gegen die polnische Verfassung verstoßen. Damit gab es nationalem Recht den Vorrang vor EU-Recht. Polens Oppositionsführer Tusk hat für kommenden Sonntag zu einer Gegenkundgebung in Warschau aufgerufen.

dlf/dpa/km

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